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   BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82   

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BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82 (https://dejure.org/1982,14107)
BayObLG, Entscheidung vom 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82 (https://dejure.org/1982,14107)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - BReg. 2 Z 39/82 (https://dejure.org/1982,14107)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 346
  • BayObLGZ 1982, 445
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Für die gesetzliche Regelung ist allgemein anerkannt, daß eine fehlende oder fehlerhafte Unterschrift unter das Protokoll die - protokollierten - Beschlüsse nicht fehlerhaft macht, sondern nur den Beweiswert des Protokolls als Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO (BayObLGZ 1973, 68, 75; 1982, 445, 448; WuM 1988, 98; 1990, 93, 94; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 24 Rdn. 110) schmälert (BayObLG DWE 1990, 113; WE 1991, 81; OLG Hamm DNotZ 1987, 39; Wangemann, aaO., Rdn. C 285; Bärmann/Pick/Merle, aaO.; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 24 Rdn. 10; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 24 Rdn. 18, 20; a.A. Sauren, WEG, 2. Aufl., § 24 Rdn. 34).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 558/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Beteiligtenfähigkeit des Verwalters;

    Zwar ist es zutreffend, dass ein Wohnungseigentümer im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Berichtigung und ggf. auch Ergänzung einer inhaltlich unrichtigen oder unvollständigen Versammlungsniederschrift verlangen kann; Anspruchsgrundlage hierfür wäre das Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung (vgl. auch BayObLGZ 1982, 445, 447; WuM 1990, 173, 175).

    Dabei liegt es aber grundsätzlich im Interesse des Rechtsfriedens in einer Eigentümergemeinschaft, dass nicht wegen jeder Geringfügigkeit ein Protokollberichtigungsverfahren durchgeführt werden kann (BayObLGZ 1982, 445, 448; WuM 1990, 173, 175; vgl. weiter Staudinger/Bub, a.a.O., § 24 WEG Rz. 126).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Nach § 415 bis § 418 ZPO begründet sie anders als eine öffentliche Urkunde nicht den Beweis für ihren Inhalt und den bezeugten Vorgang, sondern nur den Beweis dafür, daß ihr Inhalt von den Unterzeichnern herrührt (vgl. BayObLG 21. Februar 1973 - BReg 2 Z 3/73 - BayObLGZ 1973, 68, 75; 15. Dezember 1982 - BReg 2 Z 39/82 - BayObLGZ 1982, 445, 448).
  • BayObLG, 05.12.1989 - BReg. 2 Z 121/89

    Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch Protokoll der

    (1) Einem Wohnungseigentümer kann gegen die Verfasser des nach § 24 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG zu führenden Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Protokollberichtigung zustehen, wenn der Inhalt des Protokolls ihn rechtswidrig beeinträchtigt (BayObLGZ 1982, 445/447; KG WuM 1989, 347).

    Eine gesetzliche Beweiskraft kommt dem Protokoll daher nicht zu (BayObLGZ 1982, 445/447 f.; KG WuM 1989, 347).

    Wenn somit auch eine gewisse Ungenauigkeit in der Formulierung des Beschlusses vorliegt, so liegt es jedoch im Interesse des Rechtsfriedens in einer Eigentümergemeinschaft, daß nicht wegen jeder Geringfügigkeit ein Protokollberichtigungsverfahren herbeigeführt werden kann (BayObLGZ 1982, 445/448).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Die Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs. 6 WEG) ist eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, der hinsichtlich der Richtigkeit ihres Inhalts keine gesetzliche Beweiskraft zukommt (BayObLG WuM 1988, 98 unter Hinweis auf BayObLGZ 1982, 445; 1984, 213).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 168/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung und Ratenzahlungsvereinbarung mit

    Die Aufnahme weiterer Erklärungen oder Feststellungen ist jedoch nicht unzulässig (vgl. BayObLGZ 1982, 445/447).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Soweit die Beteiligten zu 1) von der Verwalterin Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Versammlungsniederschrift begehren, handelt es sich um ein Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Für die Feststellung von Abstimmungsergebnis und Beschlußinhalt kommt der Versammlungsniederschrift, die nach § 24 Abs. 6 WEG aufzunehmen ist, zwar ein erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1973, 68/75; 1982, 445/448).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Als bloße Privaturkunde begründet es nicht den Beweis für seinen Inhalt und den bezeugten Vorgang, sondern nur den Beweis dafür, daß sein Inhalt von den Unterzeichnern herrührt (BayObLGZ 1982, 445/448; KG WuM 1989, 347).
  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 235/04

    Bindung der Vorinstanz bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Soweit über die Versammlung nicht nur ein Ergebnis-, sondern ein Ablaufprotokoll erstellt wird (vgl. § 26 Abs. 4 Satz 1 WEG), gebietet es der Persönlichkeitsschutz der Wohnungseigentümer, dass die Niederschrift keine sachlich nicht gebotenen Wertungen, Schärfen, Bloßstellungen und Diskriminierungen enthält (BayObLGZ 1982, 445/448).
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 2242/88

    Einordnung der Aufzeichnung eines Protokollführers als Niederschrift; Bestehen

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 129/86

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen wegen fehlender Zustimmung aller Eigentümer

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 3239/88

    Bestehen eines Anspruchs auf Protokollberichtigung einer

  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 2 Z 144/90

    Anstellung eines Hausmeisters durch einen Verwalter einer Eigentümergemeinschaft;

  • BayObLG, 21.02.1991 - BReg. 2 Z 2/91

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Bindung des Gerichts an

  • BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83

    Bestellung einer Verwalterin bei einer Eigentümerversammlung; Gesetzliche

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